kraeuterkraft

Ein Recht auf Nahrung

Beginn der Serie „Ernährung ist politisch“

Es war einmal… im Frühjahr diesen Jahres eine Tagung im Frauenmuseum mit dem Titel „Essen kann die Welt verändern“. Nun, sie hat was verändert. Ich habe beschlossen, hier eine Serie zu beginnen, indem ich zwei Expertinnen zu Wort kommen lasse, deren Vorträge auf dieser besagten Tagung meiner Meinung nach auch hier gehört/gelesen werden sollten, denn: Ernährung ist politisch. Und ein Blog wie der unsere sollte es auch manchmal sein, nicht wahr?

Unsere neue Serie im Blog @kräuterkraft

 

Heute stellen wir Gaby Franger, eine der Kuratorinnen der Ausstellung „Ausgekocht“, die sich mit dem Thema seit Jahren stark auseinandersetzt, eine Frage:

 

Frau Prof. Franger, Sie sprechen vom „Recht auf angemessene Nahrung“. Wo ist es verankert und wie schaut es heute damit aus?

Das Recht auf angemessene Ernährung ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 25) sowie im Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte völkerrechtlich verankert und wie alle Menschenrechte ein angeborenes, individuelles und unveräußerliches Menschenrecht.

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Rechte) veröffentlichte 1999 einen Rechtskommentar, der das Recht auf Nahrung konkretisierte und die daraus erwachsenden Pflichten der Vertragsstaaten festlegte.

Quelle: Pixabay

 

Das Recht auf Nahrung beinhaltet für alle Menschen Zugang, Verfügbarkeit, Angemessenheit, Nachhaltigkeit  von Nahrung.

Die Staaten sind verpflichtet, das Recht auf angemessene Nahrung in Hinblick zu erfüllen, d. h. sie zu

  • respektieren, d.h. niemanden daran zu hindern, dieses Recht auszuüben;
  • schützen, d.h. zu garantieren, dass auch sonst niemand die Bevölkerung daran hindert, dieses Recht auszuüben (z.B. Konzerne, die Land beanspruchen);
  • gewährleisten, d.h. Maßnahmen zur Sicherung dieses Rechts zu ergreifen, wenn das Recht auf Nahrung für die Bevölkerung nicht gegeben ist.

 

Das Recht auf Nahrung bedeutet nicht nur frei von Hunger zu sein. Es geht um Würde, um kulturelle und individuelle Identitäten, um den Respekt von Vielfalt.

Ausschnitt Ausstellung Ausgekocht. Foto: Gaby Franger

 

Die politische und soziale Dimension von Ernährung muss also berücksichtigt werden, daraus folgt z.B., dass es nicht mit industriell angereicherten Nahrungsmitteln getan ist.

Quelle: Pixabay

 

Laut UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) werden zwei Milliarden Mangelernährten und etwa 821 Mio. Hungernden auf der Welt geschätzt – die Zahlen variieren in den verschiedenen Berichten leicht, sind jedoch immer erschreckend hoch. Angesichts dieser Tatsache stellt der Hunger immer noch das größte Gesundheitsrisiko weltweit dar.

 

Also handelt es sich beim Recht auf Nahrung um eines der am massivsten verletzten Menschenrechte, siehe auch den Weltargrarbericht.

Quelle: Pixabay

 

Dabei würde schon heute die aktuell produzierte Nahrungsmittelmenge ausreichen, um 12 Milliarden Menschen zu ernähren! (Weltargrarbericht: Hunger im Überfluss)

 

Gaby Franger, Foto: Privatbesitz Franger

 

Prof. Dr. Gaby Franger ist Sozialwissenschaftlerin, betreibt Forschungen zu Menschenrechten und Sozialer Arbeit und Frauengeschichte. Sie ist Vorstand des Vereins: Frauen in der Einen Welt. Zentrum für interkulturelle Frauenalltagsforschung und internationalen Austausch; Kuratorin im Museum Frauenkultur Regional und International  in Fürth, Bayern, u.a. der Ausstellung „Ausgekocht“, zu der auch eine Publikation im Jahr 2017 im Verlag „Frauen in der Einen Welt“ erschienen ist. (www.frauenindereinenwelt.de)

 

 

 

Das nächste Mal befragen wir Ursula Hudson, was denn der Hunger mit der Umwelt zu tun hat …

 

https://www.museia.it/2019/05/22/ausgekocht/

3 Responses to Ein Recht auf Nahrung

Schreibe einen Kommentar